Hilfe bei Stalking
Hilfe bei Stalking: Was Sie bei anhaltendem Terror tun sollten
Gehen Sie zur Polizei und melden den Täter möglichst mit vollem Namen, einer
Personenbeschreibung und was Sie sonst noch über ihn wissen, dazu die
verschiedenen Taten. Am Arbeitsplatz gehen Sie zu Ihrem Vorgesetzten, wenn das nicht hilft, schalten Sie auch die Polizei
ein. Die Ordnungshüter werden Sie natürlich nicht gleich rund um die Uhr
bewachen, sondern den Stalker zur Vernehmung
vorladen. Das ist ein erster Warnschuss für ihn.
Lässt er dennoch nicht von Ihnen, melden Sie
das erneut Ihrer Polizeidienststelle oder schalten einen Anwalt ein. Der wird zunächst in einem juristischen Schreiben den
Stalker oder die Stalkerin unmissverständlich auffordern, von Ihnen Abstand zu
halten und notfalls eine Klage bei
Gericht einreichen, um den Übeltäter verurteilen zu lassen.
Der wird möglicherweise – wie oftbei
Vergewaltigungen auch – immer behaupten, die Kontakte hätten in gegenseitigem Einverständnis
stattgefunden. Deshalb sind ja Ihre Aufzeichnungen
mit Zeugen so wichtig.
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