Mittwoch, 30. Dezember 2015

Hilfe bei Stalking

Hilfe bei Stalking

Hilfe bei Stalking: Was Sie bei anhaltendem Terror tun sollten

Gehen Sie zur Polizei und melden den Täter möglichst mit vollem Namen, einer Personenbeschreibung und was Sie sonst noch über ihn wissen, dazu die verschiedenen Taten. Am Arbeitsplatz gehen Sie zu Ihrem Vorgesetzten, wenn das nicht hilft, schalten Sie auch die Polizei ein. Die Ordnungshüter werden Sie natürlich nicht gleich rund um die Uhr bewachen, sondern den Stalker zur Vernehmung vorladen. Das ist ein erster Warnschuss für ihn.

Lässt er dennoch nicht von Ihnen, melden Sie das erneut Ihrer Polizeidienststelle oder schalten einen Anwalt ein. Der wird zunächst in einem juristischen Schreiben den Stalker oder die Stalkerin unmissverständlich auffordern, von Ihnen Abstand zu halten und notfalls eine Klage bei Gericht einreichen, um den Übeltäter verurteilen zu lassen.

Der wird möglicherweise – wie oftbei Vergewaltigungen auch – immer behaupten, die Kontakte hätten in gegenseitigem Einverständnis stattgefunden. Deshalb sind ja Ihre Aufzeichnungen mit Zeugen so wichtig.

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