Stalking was tun?
Stalking was tun? Wie verhalte ich mich zunächst?
Oft erkennt man nicht sofort, dass jemand einem bewusst nachstellt. Man nimmt es
auf die leichte Schulter, fühlt sich
vielleicht noch geehrt, dass Ihnen plötzliche Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Meist ist es dann schon zu spät, auf Abwehr zu schalten. Sie sind zu weit
gegangen und haben dem Stalker zu viel
erlaubt. Jetzt noch den Rückwärtsgang einzulegen, wird schwierig. Und
dennoch müssen Sie.
Wenn Sie erkennen, dass jemand Sie
unangemessen oft kontaktiert, machen Sie unmissverständlich klar, dass Sie dies
nicht wünschen – auch mit drastischen Worten: „Du, ich empfinde nichts für
Dich, ich kann Deine Liebe leider nicht erwidern, Du bist nicht mein Typ, Du
gefällst mir nicht!“ Klare Ansage, kein Herumeiern wie „Ich find Dich ja toll,
aber mit uns wird es nichts!“
Meistens machen Opfer den wirklich dummen Fehler, nicht klar „Nein“ zu sagen, sondern um Kampf und
Streit aus dem Weg zu gehen sich nicht klar zu wehren. Dabei verstehen Stalker
nur eine Sprache, nämlich die der klaren
Kante. „Ich will das nicht, bitte unterlasse das, sonst zwingst Du mich,
zur Polizei zu gehen!“ So geht das richtig.
Viele Betroffene befürchten nämlich, danach etwa ein schlechtes Verhältnis zu Arbeitskollegen oder Kolleginnen zu
bekommen, von Freunden geschnitten und schlecht gemacht zu werden oder andere Nachteile zu bekommen. Manchmal auch aus Scham wehren sich Opfer nicht klar
genug. Sie müssen immer Unannehmlichkeiten in Betracht ziehen, denn Stalker
sind ja auch irgendwie gestört. Denn sie entwickeln Besitzansprüche – etwa der
Fan, der seinem Idol um die halbe Welt hinterher reist und dafür viel Geld
ausgibt.
Er meint, seine Investition müsse sich doch
irgendwann rechnen, seine Gefühle sollten doch langsam erwidert werden. Mit
Ihrem Nein verletzen Sie unter
Umständen auch den Stalker, der sich eingebildet hat, in Sie verliebt zu sein.
Darüber können Freundschaften in die Brüche gehen, Arbeitsverhältnisse
problematisch werden, Nachbarschaften zum Horror werden. Aber es geht doch
schließlich um Sie, um Ihr Leben. Also wehren Sie sich auch klar und deutlich.
Das ist Ihr gutes Recht.
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