Montag, 28. Dezember 2015

Was tun gegen Stalking - Abwehrmassnahmen 02

Was tun gegen Stalking


Was tun gegen Stalking: weitere Tipps

-      Auto: Wenn Sie sich von einem anderen Wagen verfolgt fühlen, steuern Sie direkt die nächste Polizeidienststelle an. Merken Sie sich Automarke, Farbe und möglichst auch das Kennzeichen, notieren Sie Uhrzeit und was passiert ist, von wo ab Sie sich verfolgt fühlten und wie lange.

-      Öffentlichkeit: Belästigt Sie jemand in der Öffentlichkeit, reagieren Sie laut, damit es andere mitbekommen. Reden Sie laut und deutlich, rufen Sie um Hilfe, sagen Sie Passanten, dass Sie belästigt werden und Hilfe brauchen, bitten Sie darum, die Polizei zu rufen.

-      Arbeitsplatz: Wenn ein Kollege oder eine Kollegin Sie am Arbeitsplatz belästigt, ist das ein Fall für den Chef. Suchen Sie das Gespräch und machen unmissverständlich auf seine Schutzfunktion aufmerksam (sonst würde er sich ja mitschuldig machen). Weisen Sie andere Kollegen und Kolleginnen darauf hin, dass Ihnen nachgestellt wird und sie ebenfalls ein besonders Auge auf Sie haben sollen.

Versuchen Sie, nie allein in eine solche Situation zu kommen. Haben Sie ein Einzelbüro und kommt der Stalker in Ihr Zimmer, stehen Sie sofort auf und verlassen den Raum. Kommen Sie nicht zu früh ins Büro und gehen nicht zu spät nach Hause, meiden Sie Pausenzeiten allein, umgeben Sie sich mit Kollegen.

-      Kaufhaus/Supermarkt: Kommt Ihnen ständig jemand im Supermarkt, Kaufhaus oder an der Kasse zu nahe, bitten Sie Personal um Hilfe. „ich werde von der Person belästigt, bitte helfen Sie mir!“ Meiden Sie dunkle Ecken, und nehmen Sie jemanden mit, dem Sie vertrauen. Verabreden Sie sich zum gemeinsamen shoppen. Sie brauchen Hilfe und Zeugen. Am besten lassen Sie sich in Ihrem Tagebuch solche Begegnungen durch Unterschrift des Zeugen oder der Zeugin bestätigen, wie man das ja auch bei einem Mietminderungs-Protokoll oder bei anhaltender Lärmbelästigung im Haus macht.

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